Schutzvorschriften
Welche Schutzvorschriften gelten? Wichtige Hinweise.
Badbesuch – Abstand, Maskenpflicht, Hygiene
Die maximal zugelassene Gästezahl pro Zeitfenster ist immer aktuell im Ticketsystem ersichtlich; die Zählung wird über das Ticketverfahren geregelt.
Mindestabstand
Im gesamten Bad ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Maskenpflicht
Im Eingangs-, Sanitär- und Umkleidebereich und den Wegen dorthin ist das Tragen einer Maske Pflicht. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Weitere Hygienepflichten
Auch allen weiteren Hygieneregeln ist unbedingt Folge zu leisten:
- Umkleiden in Einzel- und Sammelkabinen.
- Kurzes Abduschen ohne Seife vor und nach dem Schwimmen.
- Die hygienische Reinigung hat vor dem Badebesuch zu Hause zu erfolgen.
- Hände sind regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren.
- Bitte orientieren Sie sich an dem ausgewiesenen Wegekonzept, das wir zu Ihrem Schutz erarbeitet haben.
- Menschen mit Atemwegsinfekten oder erhöhter Temperatur haben keinen Zutritt. Menschen, die in den zurückliegenden Tagen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten, haben ebenfalls keinen Zutritt.