Beckennutzung

Die Beckennutzung erfolgt beim öffentlichen Badebetrieb auf jeweils 2 Bahnen. Um möglichst vielen den Zugang zum Schwimmen zu ermöglichen, muss hier im Kreis geschwommen werden. Ein Aufschwimmen oder Überholen ist zu unterbinden. Die Bahn 5 erfolgt mit bis zu 5 Personen im Einbahnverkehr.

Die Nutzung durch Schulen und Vereine entnehmen Sie bitte dem Belegungsplan

 


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